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Mindesthaltbarkeitsdatum vs. Verbrauchsdatum
Das umgangssprachlich häufig verwendete „Ablaufdatum“ gibt es nicht, unterschieden wird nur zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist eine Gewährleistung des Herstellers, dass die charakteristischen Produkteigenschaften (z.B.: Geschmack, Aussehen, Konsistenz, Nährwerte, …) bis mindesten zum angegebenen Zeitpunkt – bei verschlossenem Zustand und richtiger Lagerung – vorhanden sind. Wird die Verpackung geöffnet, kann durch die Zufuhr von Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen der Verderb des jeweiligen Lebensmittels verursacht und beschleunigt werden.
Das heißt aber nicht, dass Heumilch und Heumilch-Käse nach überschreiten des MHD nicht mehr genießbar sind. Der Reifehöhepunkt beispielsweise von Weichkäse trifft oft mit dem MHD zusammen. Für viele Käseliebhaber beginnt erst dann der richtige Genuss. Ein guter Tipp ist, sich auf die eigenen Sinne zu verlassen und Aussehen, Geruch, Konsistenz und Geschmack des Produkts zu prüfen, wenn das MHD überschritten sein sollte.
Anders verhält es sich beim Verbrauchsdatum: Bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel frischem Fleisch, Fisch und Rohmilch, kennzeichnet das Verbrauchsdatum bis wann diese Lebensmittel ohne gesundheitliche Risiken verzehrt werden können. Sie müssen unbedingt richtig (also kühl) gelagert werden. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums sollten die Lebensmittel nicht mehr gegessen werden.
Auf die richtige Lagerung kommt es an!
Milch und Milchprodukte sollten immer kühl gelagert werden, auch bei Käse ist das wichtig, sonst kann es vorkommen, dass er noch innerhalb des Mindesthaltbarkeitsdatums ungenießbar wird. Liegt der Käse direkt in der Sonne oder wird er in feuchte Tücher (ein Paradies für Schimmel) geschlagen, hält die Freude meist nur kurz. Tipps und Tricks zur richtigen Lagerung und was man beachten sollte, um Heumilch-Käse bis zum letzten Bissen genießen zu können, haben wir in unserem Blogbeitrag „Länger genießen: So lagert man Heumilch-Käse richtig“ zusammengefasst.
Quellen:
- Internetquelle Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus „Lebensmittel sind verdorben, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten ist“, 29.07.2019, URL: https://www.bmlrt.gv.at/land/lebensmittel/kostbare_lebensmittel/Lebensmittel-sind-kostbar2.html Abruf am 28.02.2020
- Lobnig, Sandra: „Unser Essen – viel zu wertvoll für den Müll!“ in: Hello Familiii März 2020, S. 50 – 54
- Internetquelle http://www.mindesthaltbarkeitsdatum.de/ Abruf am 29.02.202